Dachverband reicht umfassende Stellungnahme ein und unterstützt parallele Klagen

23. Mai 2025Der Dachverband Bayrischer Cannabis Social Clubs setzt ein Zeichen für praktikable CSC-Regelungen in Bayern

Nach monatelanger Vorbereitung hat der Dachverband Bayrischer Cannabis Social Clubs heute eine umfassende Stellungnahme zu den aktuellen Qualitätsanforderungen in den CSC-Erlaubnisbescheiden beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingereicht. Parallel dazu hat Johannes Nelkenstock, erfahrener Anwalt im Cannabisrecht, heute eine Klage gegen die überzogenen Auflagen eingereicht.

Zwei Wege, ein Ziel: Praktikable CSC-Regelungen

„Wir verfolgen bewusst eine Doppelstrategie“, erklärt Emanuel Burghard, 1. Vorstand des Dachverbands. „Während wir mit unserer ausführlichen Stellungnahme den konstruktiven Dialog suchen, sichern wir uns parallel durch die Klage rechtlich ab. Beide Wege führen zum selben Ziel: vernünftige, praktikable Regelungen für CSCs in Bayern.“

Die heute eingereichte Stellungnahme umfasst eine detaillierte Analyse der problematischen Punkte in den bayerischen CSC-Bescheiden und bietet konkrete Lösungsvorschläge.

Die Hauptkritikpunkte im Überblick

Pharmazeutische Standards für ein Genussmittel

Die bayerischen Behörden verlangen von CSCs nahezu identische Qualitätsstandards wie für Medizinalcannabis. „Cannabis aus CSCs ist primär ein Genussmittel und sollte auch so behandelt werden“, betont die Stellungnahme. Der Vergleich mit anderen Genussmitteln wie Tabak zeigt eine eklatante Unverhältnismäßigkeit: Während Tabak nachweislich stärkere Gesundheitsrisiken birgt, unterliegt er deutlich geringeren Kontrollen.

Unbezahlbare Laborkosten im Vergleich

Die geforderten Labortests können für CSCs schnell einen fünfstelligen Betrag jährlich erreichen. „Ein kleiner CSC mit 100 Mitgliedern muss bei den geforderten Tests mit Kosten von 8.000-12.000 Euro pro Jahr rechnen“, rechnet die Stellungnahme vor. „Das entspricht 80-120 Euro pro Mitglied – nur für die Labortests.“

Besonders absurd wird diese Anforderung im Vergleich mit anderen Genussmitteln: Tabakhersteller müssen ihre Produkte nicht auf jede einzelne Charge prüfen, obwohl Tabak nachweislich karzinogen ist und zu Millionen von Todesfällen führt. Dort gelten für viele Schadstoffe sogar doppelt so hohe Grenzwerte wie die nun für Cannabis geforderten. Kleinbrauereien (bis 200.000 Liter) können ihr Bier ohne aufwendige Laboranalysen jeder Charge verkaufen – sie müssen lediglich einmal jährlich Proben zur Kontrolle einreichen. Selbst Direktvermarkter von Obst und Gemüse testen nicht routinemäßig auf Pestizide oder Schwermetalle.

„Während ein Kleinbauer seine Kartoffeln ohne Labortest verkaufen darf, soll ein CSC jede Cannabis-Charge für mehrere hundert Euro analysieren lassen“, kritisiert Emanuel Burghard diese Unverhältnismäßigkeit.

Datenschutzprobleme bei Ausweiskopien

Die Verpflichtung zur Kopierung von Personalausweisen verstößt nach Ansicht des Dachverbands gegen DSGVO und Personalausweisgesetz.

Unpraktikable Mitwirkungskonzepte

Besonders größere CSCs können die starren 6-Stunden-Vorgaben kaum umsetzen. „Bei 500 Mitgliedern sind mathematisch nur noch 2 Stunden reine Arbeitszeit pro Mitglied an der Pflanze möglich“, verdeutlicht die Analyse.

Bayern als Vorreiter statt Bremser

„Bayern könnte mit praxisorientierten Regelungen eine Vorreiterrolle bei der Zurückdrängung des Schwarzmarktes einnehmen“, heißt es in der Stellungnahme. „Im traditionellen Land der Stammtische und Vereine könnte der Freistaat mit seiner Tradition des ‚Reinheitsgebots‘ im Bereich Cannabis eine neuartige Qualitätskultur etablieren.“

Bundesweite Diskrepanzen

Die Stellungnahme dokumentiert erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während Bayern pharmazeutische Standards anwendet, setzen andere Länder auf flexible Punktesysteme (NRW), minimale Regelungen (Hamburg, Bremen) oder risikoorientierte Testkonzepte (Berlin, Niedersachsen).

Konstruktiver Dialog trotz rechtlicher Absicherung

Trotz der parallelen Klage betont der Dachverband seine Bereitschaft zum Dialog: „Wir stehen jederzeit für Gespräche und fachlichen Austausch bereit, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln.“ Die Klage diene lediglich der Fristwahrung und müsse nicht zwangsläufig zu einer langwierigen Auseinandersetzung führen.

Konkrete Lösungsvorschläge

Der Dachverband schlägt vor:

  1. Risikoorientiertes Testkonzept: Vollständige Tests nur bei neuen Sorten, reduzierte Tests bei Wiederholungen
  2. Datenschutzkonforme Identitätsprüfung: Verzicht auf Ausweiskopien zugunsten von Dokumentationssystemen
  3. Flexible Mitwirkungsmodelle: Anerkennung verschiedener Beteiligungsformen und Punktesysteme
  4. Orientierung an Lebensmittelstandards: HACCP-Konzepte statt pharmazeutischer Vollprüfung

Nächste Schritte

Johannes Nelkenstock hat heute die rechtlichen Schritte eingeleitet. „Wir hoffen, dass das LGL unsere Argumente ernst nimmt und zu praktikablen Lösungen bereit ist“, so Emanuel Burghard abschließend. „Bayern hat die Chance, nicht nur mit Verboten, sondern auch mit einer vorbildlichen CSC-Kultur zu überzeugen.“


Der Dachverband Bayrischer Cannabis Social Clubs vertritt die Interessen von CSCs in Bayern und setzt sich für praktikable Regelungen im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes ein.

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Categories:Cannabis | CSC | Dispensary | Growing

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